Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht.

Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden durch eine Vielzahl von Gesetzen, arbeitsgerichtlichen Urteilen, tariflichen Bestimmungen und betrieblichen Übungen bestimmt. Sie unterliegen ständigen Veränderungen und Anpassungen. Unsere Mandanten werden durch uns zunächst umfassend über die Rechtslage informiert. Wir unterstützen Sie dann im Rahmen der Beratung bei der eigenverantwortlichen Umsetzung unserer Empfehlungen. Dies ist in der Regel auch für die Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen unserem Mandanten und seinem Arbeitgeber am unschädlichsten. Sollte dieses Vorgehen keinen Erfolg zeigen, ist als nächste Stufe grundsätzlich anzuraten, den Arbeitgeber per außergerichtlichem Rechtsanwaltsschriftsatz mit Fristsetzung anzuschreiben. Sollte auch dies keinen Erfolg zeigen, wird in der Regel anzuraten sein, die Ansprüche durch Klageeinreichung gerichtlich geltend zu machen und nach Ergehen eines Urteiles, dieses durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzusetzen.

Wichtig ist es zumeist, sich rechtzeitig über seine Rechte von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Oft kommen Mandanten erst, nachdem Fristen abgelaufen sind. Beispielsweise wird oft übersehen, dass arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen für Zahlungsansprüche laufen. Ein weiterer häufig vorkommender Fall ist, dass nach Zugang einer Kündigung des Arbeitsvertrages der Arbeitnehmer nicht beachtet, dass innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden muss, da ansonsten grundsätzlich auch eine unwirksame Kündigung in Wirksamkeit erwächst. In einem solchen Fall kann selbst ein Rechtsanwalt nur in noch in eng begrenzten Ausnahmefällen die Kündigung zu Fall bringen und beispielsweise eine Abfindung erstreiten.

Ein ständig aktualisierter Fortbildungsstand garantiert Ihnen die optimale Vertretung in allen Ihren Rechtsfragen im Bereich des Arbeitsrechtes durch unsere Kanzlei.

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