Frist verpasst – was dann?

 

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-erklärung endete in vielen Bundesländern am 31. Januar 2023.

 

Wenn Sie diese Frist verpasst haben, stellt sich die Frage, welche Folgen dies für Sie haben kann.

 

In Thüringen ist zu erwarten, dass die Finanzämter die Steuerpflichtigen zur Abgabe der Grundsteuererklärungen nochmals mit Fristsetzung auffordern werden.

 

Unklar ist allerdings, wann die Finanzämter mit Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern und Schätzungen reagieren.

 

Verspätungszuschlag

 

Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages wegen verspäteter Abgabe der Grundsteuererklärung kann in Thüringen, in dem das Bundesmodel gilt, nur im Einzelfall aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgen.

 

 

Zwangsgeld

 

Die Festsetzung eines Zwangsgeldes erfolgt durch Androhung der Festsetzung eines Zwangsgeldes. In einem zweiten Schritt wird dann das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt. Wird die Grundsteuererklärung aber vor der Festsetzung des Zwangsgelds abgegeben, muss kein Zwangsgeld gezahlt werden.

 

Schätzung

 

Das Finanzamt kann auch eine Schätzung vornehmen, welche in der Regel für den Grundstückseigentümer aber nachteiliger sein dürfte. Auch besteht bei einer Schätzung für den Grundstücks-eigentümer weiterhin die Pflicht, die Grundsteuererklärung abzugeben.

 

Beantragung einer Fristverlängerung

 

Auch nach Fristende ist es grundsätzlich sinnvoll, beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Entscheidung darüber steht im Ermessen des Finanzamtes. Erfolgsaussichten dürfte ein solcher Antrag insbesondere haben, wenn plausible Gründe für die verspätete Abgabe dargelegt werden können.

 

Standort Jena

Formulare

Kanzlei

Standort Erfurt

Kontakt