Privatrecht

Wir beraten und vertreten Sie in dem gesamten Bereich des Privatrechtes, also jeglichen Problemen in den Rechtsbeziehungen von Privatpersonen und Unternehmen untereinander.

 

Im Bereich des Vertragsrechts helfen wir unseren Mandanten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Durch die frühzeitige optimierte Gestaltung von Verträgen können die Interessen unserer Mandanten umfassend gewahrt und gesichert werden. Unser Ziel ist es hierbei, durch Vertragsgestaltung bereits im Vorfeld zukünftige streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Selbstverständlich beraten wir unsere Mandanten auch bei bereits bestehenden Verträgen und prüfen vorliegende Vertragsentwürfe. Im Konfliktfall (so zum Beispiel bei Kaufpreis/Vergütung, Gewährleistung, Mängelansprüchen, Regress, Vertragsbeendigung, Vertragsstrafe) übernehmen wir die gerichtliche Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

 

Bei den hier bearbeiteten Vertragsgegenständen im allgemeinen Zivilrecht geht es insbesondere um

 

  • Kaufverträge
  • Leasingverträge
  • Werkverträge
  • Dienstverträge
  • Darlehensverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Maklerverträge

 

Im Bereich des Haftungsrechtes prüfen wir umfassend Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung. Unser Ziel ist es hierbei, eine möglichst schnelle außergerichtliche Lösung zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

 

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